01.Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachfolgenden Begriffe folgende Bedeutung:
- "Quadora" / "wir" / "uns" / "unser"
- Die Firma Quadora, Rosenbergstrasse 42, 9000 St. Gallen, Schweiz, Anbieterin von 3D-Grundrissvisualisierungsleistungen.
- "Nutzer" / "Sie" / "Auftraggeber"
- Jede natürliche oder juristische Person, die unsere Leistungen in Anspruch nimmt oder unsere Website besucht.
- "Leistungen"
- Die 3D-Grundrissvisualisierungen, Plandarstellungen und damit verbundenen Ausgabedateien, die wir für Auftraggeber erstellen.
- "Inhalte"
- Vom Nutzer zur Verfügung gestellte Unterlagen, Pläne, Messangaben und sonstige Arbeitsmaterialien.
- "Vereinbarung"
- Diese AGB zusammen mit einer konkreten Leistungsbeauftragung und etwaigen schriftlichen Ergänzungsabsprachen.
02.Annahme der Bedingungen
Mit der Beauftragung von Quadora oder der Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Die Beauftragung kann schriftlich, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erfolgen.
Unsere Leistungen richten sich an Personen ab 18 Jahren sowie an Unternehmen und Organisationen, die rechtlich zur Abgabe bindender Erklärungen befähigt sind.
Widersprechen Ihre eigenen Geschäftsbedingungen diesen AGB, gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen, sofern keine abweichende schriftliche Absprache getroffen wurde.
03.Leistungsbeschreibung
Quadora bietet professionelle 3D-Grundrissvisualisierungen für Immobilien an. Unser Leistungsangebot umfasst derzeit drei Pakete:
Einzelplan-Visualisierung – CHF 160
Dreidimensionale Visualisierung eines Grundrisses auf Basis gelieferter Massangaben. Umfang: eine Etage, eine Korrekturunde.
Mehretagenplan-Set – CHF 540
Koordiniertes Visualisierungsset für mehrere Etagen inklusive Übersichtsblatt. Umfang: bis drei Etagen, zwei Korrekturunden.
Vollständiges Visualisierungspaket – CHF 950
Vollständiges Paket mit Mehrgeschoss-Plänen, möblierten Varianten und Präsentationsmappe. Laufzeit ca. zwei Wochen.
Leistungsdetails, Umfang und Lieferzeitpunkte werden im Rahmen der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Quadora behält sich vor, den Leistungsumfang bei wesentlichen Abweichungen der gelieferten Unterlagen von den vereinbarten Angaben anzupassen.
Unsere Leistungen sind in der Schweiz verfügbar. Aufträge aus dem Ausland werden im Einzelfall geprüft und schriftlich bestätigt.
04.Pflichten des Nutzers
Als Auftraggeber verpflichten Sie sich:
- Vollständige und korrekte Unterlagen (Massangaben, Pläne, Skizzen) rechtzeitig bereitzustellen.
- Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen zu erteilen.
- Nur Unterlagen einzureichen, über die Sie das erforderliche Nutzungsrecht besitzen.
- Unsere Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke oder zur Täuschung Dritter zu verwenden.
- Ausgelieferte Visualisierungen ausschliesslich im vereinbarten Nutzungsrahmen zu verwenden.
- Uns über wesentliche Änderungen am Projektumfang unverzüglich schriftlich zu informieren.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen kann sich die Lieferzeit entsprechend verlängern. Mehraufwand, der aus unzureichenden Angaben entsteht, kann separat in Rechnung gestellt werden.
05.Geistiges Eigentum
Quadora ist Urheberin aller erstellten Visualisierungen, Grafiken und zugehörigen Arbeitsdateien. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhalten Sie ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Auftrag beschriebenen Verwendungszwecke.
Dieses Nutzungsrecht umfasst die Verwendung in Immobilienexposés, auf Immobilienportalen sowie in internen Präsentationen. Für weitergehende Nutzungen – beispielsweise Weiterveräusserung, Lizenzierung an Dritte oder Verwendung in Werbekampagnen ausserhalb des konkreten Objekts – ist eine schriftliche Genehmigung durch Quadora erforderlich.
Folgende Nutzungen sind ohne gesonderte Genehmigung untersagt:
- Weitergabe oder Verkauf der Rohdateien und Originaldaten an Dritte.
- Wesentliche Veränderung der Visualisierungen ohne vorherige Absprache.
- Entfernung von Urheberrechtsvermerken, soweit solche angebracht wurden.
Von Ihnen geliefertes Ausgangsmaterial (Grundrisspläne, Fotos, Massangaben) verbleibt in Ihrem Eigentum. Wir verwenden es ausschliesslich zur Auftragserfüllung.
06.Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern diese anwendbar ist.
Zahlungsfristen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben werden.
Zahlungsarten
Zahlung per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Weitere Zahlungsmethoden nach schriftlicher Absprache.
Bei Projekten mit einem Auftragswert von CHF 540 oder mehr kann eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes vor Projektbeginn vereinbart werden. Der Restbetrag ist nach Lieferung der finalen Dateien fällig.
Preisanpassungen für Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftragsumfang enthalten sind (z. B. zusätzliche Korrekturunden), werden vor Ausführung schriftlich abgestimmt.
07.Leistungskonditionen
Lieferzeitpunkte werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Richtwerte ohne abweichende Absprache:
- Einzelplan-Visualisierung: in der Regel 3–5 Werktage nach Eingang vollständiger Unterlagen.
- Mehretagenplan-Set: in der Regel 5–8 Werktage nach Eingang vollständiger Unterlagen.
- Vollständiges Visualisierungspaket: ca. zwei Wochen nach Auftragsbestätigung, abhängig vom Projektumfang.
Korrekturunden sind im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Korrekturen müssen gebündelt und vollständig übermittelt werden. Jede über den vereinbarten Umfang hinausgehende Korrekturunde wird separat berechnet.
Die endgültigen Dateien werden digital in einem gängigen Format (PNG, PDF) per E-Mail oder über einen vereinbarten Dateitransfer übermittelt.
08.Haftungsausschluss
Unsere Leistungen werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen erbracht. Die Richtigkeit der gelieferten Massangaben und Grundrissinformationen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Quadora übernimmt keine Haftung für Abweichungen, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Eingangsdaten beruhen.
Visualisierungen dienen der räumlichen Veranschaulichung und stellen keine rechtsverbindlichen Baupläne, amtlichen Dokumente oder behördlich genehmigten Unterlagen dar. Sie sind nicht als Grundlage für Bau- oder Planungsentscheidungen vorgesehen.
Quadora macht keine Zusagen hinsichtlich der Eignung der Visualisierungen für spezifische behördliche, rechtliche oder sonstige Zwecke ausserhalb des vereinbarten Verwendungszwecks.
09.Haftungsbeschränkung
Im gesetzlich zulässigen Umfang ist die Haftung von Quadora für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ähnliche Schadensarten ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von Quadora aus oder im Zusammenhang mit einem einzelnen Auftrag ist auf den jeweils vereinbarten Auftragswert begrenzt.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Quadora sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
10.Freistellung
Der Auftraggeber hält Quadora, ihre Mitarbeitenden und Beauftragten von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung unserer Leistungen entstehen, sofern der Auftraggeber diese durch sein Verhalten verursacht hat – insbesondere durch:
- Verwendung der Visualisierungen ausserhalb des vereinbarten Nutzungsrahmens.
- Einreichung von Unterlagen, für die keine ausreichenden Nutzungsrechte vorlagen.
- Weiterleitung oder Veröffentlichung von Inhalten unter Verstoss gegen diese AGB.
11.Kündigung und Auftragsabbruch
Einzelaufträge können vom Auftraggeber schriftlich storniert werden, solange der Produktionsprozess noch nicht begonnen hat. Nach Beginn der Produktion wird der geleistete Arbeitsaufwand anteilig in Rechnung gestellt.
Quadora kann einen Auftrag bei wesentlichem Verstoss des Auftraggebers gegen diese AGB oder bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Nutzungsabsicht zurückweisen oder abbrechen. In diesem Fall wird der bis zum Abbruchzeitpunkt geleistete Aufwand berechnet.
Regelungen zu Urheberrechten, Haftungsbeschränkungen und Zahlungspflichten bestehen über die Abwicklung des einzelnen Auftrags hinaus fort.
12.Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist St. Gallen, Schweiz, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
Vor der Einleitung eines formellen Verfahrens verpflichten sich beide Parteien, eine einvernehmliche Lösung auf dem direkten Kommunikationsweg anzustreben. Bitte wenden Sie sich dazu an [email protected].
13.Allgemeine Bestimmungen
Vollständigkeit
Diese AGB in Verbindung mit der jeweiligen Auftragsbestätigung stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum selben Gegenstand.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Verzicht
Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts durch Quadora im Einzelfall gilt nicht als dauerhafter Verzicht auf dieses Recht.
Abtretung
Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht abgetreten werden.
Mitteilungen
Rechtlich erhebliche Mitteilungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt) und gelten als zugegangen, wenn sie die andere Partei unter den bekannten Kontaktdaten erreichen.
14.Änderungen dieser Bedingungen
Quadora kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden auf unserer Website unter terms-conditions.html veröffentlicht und mit dem aktualisierten Datum versehen.
Bei wesentlichen Änderungen informieren wir aktive Auftraggeber nach Möglichkeit per E-Mail. Die weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen nach Bekanntgabe von Änderungen gilt als Zustimmung zu den neuen Bedingungen.
Für laufende, bereits bestätigte Aufträge gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft waren.
15.Kontakt
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen Sie uns über folgende Wege: